Leistung:
Die ambulante Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die dazu dient, pflegende Angehörige zu entlasten. Dabei handelt es sich um eine zeitlich begrenzte Unterstützung, die in Anspruch genommen werden kann, wenn der Pflegebedürftige vorübergehend nicht von seinem Angehörigen versorgt werden kann, weil dieser zum Beispiel krank geworden ist oder eine Auszeit benötigt.
Anspruch:
Die ambulante Ersatzpflege kann für bis zu sechs Wochen im Jahr in Anspruch genommen werden. In dieser Zeit übernimmt ein professioneller Pflegedienst oder eine andere qualifizierte Person die Versorgung des Pflegebedürftigen und entlastet damit den pflegenden Angehörigen. Dabei werden alle notwendigen Aufgaben der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung übernommen. Die Leistung der ambulanten Verhinderungspflege kann nur in Anspruch genommen werden, wenn eine häusliche Pflege bereits vorliegt. Der Anspruch auf Verhinderungpflege muss bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen beantragt werden.
Dabei müssen die Gründe für die Verhinderung, der Zeitraum und die Person, die die Pflege übernimmt, angegeben werden. Zudem ist es wichtig, einen Nachweis über die bereits erbrachte häusliche Pflege vorzulegen.
Kosten:
Die Kosten für die Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson werden von der Pflegeversicherung übernommen. Dabei kann ein Betrag von bis zu 1.612 Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt werden. Es ist jedoch zu beachten, dass dieser Betrag auch für andere Leistungen, wie zum Beispiel die Kurzzeitpflege, genutzt werden kann und somit nicht ausschließlich für die Verhinderungsversorgung zur Verfügung steht.
Insgesamt stellen die ambulanten Verhinderungspflegen eine wichtige Entlastungsmöglichkeit für pflegende Angehörige dar, die dabei unterstützt werden, auch einmal eine Auszeit zu nehmen oder sich um eigene Angelegenheiten zu kümmern. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass die Versorgung des Pflegebedürftigen auch in Abwesenheit des Angehörigen gewährleistet ist.